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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 08.11.2024
Gehwegreinigungspflicht nicht vergessen!
Auch im Herbst sollten Straßenanlieger daran denken, dass neben der winterlichen Räum- und Streupflicht auch eine allgemeine, ganzjährig geltende Reinigungspflicht für Gehwege besteht. Ob diese Aufgabe den Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter trifft, ist in der Regel durch Miet- oder Pachtverträge festgelegt. Die Reinigungspflicht umfasst vor allem das Entfernen von Schmutz, Unrat und Unkraut – und aktuell insbesondere das Herbstlaub. Die Häufigkeit der Reinigung richtet sich dabei nach dem „Bedarf des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung“ und orientiert sich am Verschmutzungsgrad.
Leider müssen die Anlieger auch Verunreinigungen beseitigen, die nicht von ihnen selbst, sondern von anderen verursacht wurden, etwa achtlos weggeworfene Zigarettenkippen, Kaugummis oder Papier. Falls keine Gehwege vorhanden sind, ist am Fahrbahnrand eine Fläche von 1,5 Metern Breite zu säubern. Regelmäßig durchgeführt, trägt die Gehwegreinigung zu einem gepflegten und ansprechenden Ortsbild bei – und das sollte uns allen die kleine Mühe wert sein!
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen unser Ordnungsamt, Tel. 9620-14 zur Verfügung.
Ihre Gemeindeverwaltung Pfaffenhofen
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