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Amtlich Pfaffenhofen

Amtlich Pfaffenhofen | 22.11.2024

Räum- und Streupflicht

Schnee, Eis und Minustemperaturen bedeuten für die Männer und Frauen unseres Bauhofes ständige Bereitschaft und stundenlange Arbeit in oft eisiger Kälte, um die Straßen im Stadt- und Gemeindegebiet befahrbar zu machen. Achten Sie in dieser Zeit bitte darauf, beim Parken Ihrer Fahrzeuge genügend Platz zu lassen, um den breiten Räum- und Streufahrzeugen ein gefahrloses Vorbeifahren zu ermöglichen. Bei diesen Witterungsverhältnissen sind nicht nur die städtischen und gemeindlichen Mitarbeiter, sondern auch Sie als Bürger gefordert:

Für die Einen ein Graus, für die Anderen morgendlicher Frühsport, doch im Winter gilt sie für Jeden – die allgemeine Räum- und Streupflicht für alle Hauseigentümer und Mieter. Alle Gehwege, die an Ihr Grundstück grenzen, müssen von Schnee oder auftauendem Eis befreit werden, so dass auch ein Begegnungsverkehr gefahrlos möglich ist – in der Regel erfordert dies eine Breite von mindestens 1,20 m. Bei einseitigen Gehwegen sind lediglich die Eigentümer und Mieter verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft.

Bei Straßen, an denen auf keiner Seite ein Gehweg verläuft, sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m zu räumen. Auch ist zu beachten, dass auch Gehwege von unbebauten Grundstücken (Bauplätze) geräumt werden müssen.

Die Flächen müssen laut Satzung werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei anhaltendem Schneefall oder Eisglätte müssen Schaufeln und Streumittel zum Leidwesen Vieler auch tagsüber bis 22.00 Uhr regelmäßig zum Einsatz kommen. Bedenken Sie auch, dass Straßenrinnen und Straßeneinläufe bei Tauwetter frei sein müssen, um das Abfließen des Tauwassers zu gewährleisten. Als Streumittel verwenden Sie der Umwelt zu liebe bitte nur abstumpfende Materialien, wie beispielsweise Splitt, Sand oder Granulat. Salz nehmen Sie bitte nur an Gefällstrecken, Treppen, Rampen oder bei Eisregen und nur in Mengen, die unbedingt notwendig sind. Da unsere Männer und Frauen des Winterdienstes häufig unter starkem Zeitdruck stehen, um die Ortstraßen möglichst rasch von Schnee und Eis zu befreien und die Straßen für Sie befahrbar zu machen, lässt es sich trotz aller Vor- und Umsicht mitunter leider nicht vermeiden, dass Zugänge und Grundstückseinfahrten zugeschoben werden oder wieder Schnee auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landet – wir bitten um Ihr Verständnis!

Nachbarschaftshilfe auch im Winter gefragt:

Zeigen Sie soziales Engagement und helfen Sie ihren Nachbarn, die gesundheitlich nicht mehr so fit und kräftig sind. Für sie ist das Schippen und Reinigen der Gehwege nicht nur eine große Belastung, sondern mit höherem Alter auch eine zunehmende Gefahr. Daher appellieren wir an die Jungen und Fitten unter Ihnen, Ihren Nachbarinnen und Nachbarn unter die Arme zu greifen!