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Amtlich Pfaffenhofen
Amtlich Pfaffenhofen | 07.03.2025
Hinweis an alle Wasserabnehmer
Immer wieder zur Jahresendabrechnung der Wasser- und Abwassergebühren erleben einige Wasserabnehmer böse Überraschungen. Seit der letzten Ablesung ist ihr Verbrauch drastisch gestiegen. Wir möchten daran erinnern, die Wasserzähler regelmäßig zu kontrollieren. Ein erhöhter Verbrauch kann dadurch zeitnah festgestellt und die Ursachen beseitigt werden.
Falls sich das Zählwerk der Wasseruhr ständig dreht, obwohl sämtliche Entnahmestellen geschlossen sind, sollte ein Installateur beauftragt werden, um den Fehler in der Hausinstallation etc. festzustellen und zu beheben.
Es kommt immer wieder vor, dass Rohrbrüche, schadhafte Dichtungen, defekte Ventile usw. hohe Wasserverluste verursachen.
Nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen obliegt dem Wasserabnehmer (Grundstückseigentümer) die Überwachungspflicht seiner privaten Verbrauchsanlagen; diese Pflicht schließt die Kontrolle der Zählerstände ein.
Schäden und Mängel an seinen Anlagen hat er unverzüglich zu beseitigen bzw. beheben zu lassen.
Wasserverluste, die auf Mängel in der Hausinstallation zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu Lasten des Wasserabnehmers.
(siehe § 52 der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen vom 30.11.2011)
Es wird deshalb empfohlen, regelmäßige Zählerstandskontrollen durchzuführen.
Ferner machen wir darauf aufmerksam, dass die Hauptwasserzähler jederzeit zugänglich (Kellerräume usw.) sein müssen.
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