Bundestagswahl 2025

Ihre Stimme zählt - gehen Sie am Sonntag, den 23. Februar 2025 wählen

Briefwahlunterlagen

 

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 können Briefwahlunterlagen nur noch persönlich auf dem Rathaus, Zimmer 1, beantragt werden. 

Geänderte Öffnungszeiten - Beantragung Briewahlunterlagen
Für die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 hat das Rathaus Pfaffenhofen nächste Woche verlängerte Öffnungszeiten. Sie erreichen uns außerhalb der üblichen Öffnungszeiten wie folgt:

- Freitag, 21.02.2025 von 13:00 – 15:00 Uhr

(Beantragung der Briefwahlunterlagen in den Regelfällen möglich.)

- Samstag, 22.02.2025 von 10:00 – 12:00 Uhr

(Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch bei Ersatz von nicht zugegangenen

Wahlscheinen oder im Krankheitsfall mit Nachweis möglich.)

- Sonntag, 23.02.2025 bis 15:00 Uhr

(Beantragung der Briefwahlunterlagen nur noch im Krankheitsfall mit Nachweis möglich.)

Knappe Frist zum Versand der Briefwahlunterlagen bei der Bundestagswahl 2025


Die Stimmzettel für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden uns vorrausichtlich ab 7. Februar 2025 vorliegen. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.
Bis zum Wahltag sind es dann nur nicht gut zwei Wochen. Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den mit der vorgezogenen Neuwahl verbundenen Fristen.
Die kurze Zeit für Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen stellt insbesondere angesichts potenziell langer Postlaufzeiten eine erhebliche Herausforderung dar. Die Gemeinde Pfaffenhofen wird alles daransetzen, die uns vorliegenden Briefwahlanträge schnellst möglich zu bearbeiten und die Unterlagen zu verschicken.
Gleichzeitig möchten wir auf die Möglichkeit hinweisen, ab dem 10. Februar 2025 Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beim Einwohnermeldeamt im Rathaus Pfaffenhofen während der allgemeinen Öffnungszeiten abzuholen. Dies erspart die Zeit für den Versand der Unterlagen. Bringen Sie zum Abholen bitte Ihr Ausweisdokument mit.
Wer möchte, kann sein Wahlrecht mit den Briefwahlunterlagen auch gerne gleich vor Ort im Rathaus ausüben. Eine Wahlkabine und gesicherte Wahlurne stehen ab dem 10. Februar 2025 bereit.

Hinweis: Änderung des Wahlraums im Ortsteil Pfaffenhofen

 

Bitte beachten Sie, dass sich der Wahlraum für den Wahlbezirk 001 Pfaffenhofen geändert hat. Der neue Wahlraum befindet sich in der Wilhelm-Widmaier-Halle, Rodbachstraße 13, 74397 Pfaffenhofen. Bei der Auswahl wurde auf Barrierefreiheit geachtet, um allen Bürgerinnen und Bürgern eine uneingeschränkte Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen


Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Deutsche im Ausland

 

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Je nachdem, welcher Fall der Wahlberechtigung vorliegt, ist eines der beiden Formulare zu verwenden:

 

1. frühere Wohnung oder früherer gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland:
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt.
 
Antragsformular (210 KB)
 
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
 
2. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen
Dieses Antragsformular ist zu verwenden, wenn Sie aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
 
Antragsformular (1,7 MB)
 
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.