Sanierungsgebiet "Ortsmitte II"

Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Die Gemeinde Pfaffenhofen wurde mit dem Gebiet „Ortsmitte II“ zum 01.01.2021 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg aufgenommen. Der Förderrahmen für das in seiner genauen Abgrenzung noch festzulegende Sanierungsgebiet beträgt 1.333.333 Euro und lässt sich wie folgt aufteilen: Die Landesfinanzhilfen betragen 800.000 Euro. Die Gemeinde Pfaffenhofen trägt 533.333 Euro des Förderrahmens.

Bevor das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ per Satzung förmlich festgelegt werden kann und Eigentümer im Sanierungsgebiet eine Förderung erhalten können, müssen hierfür gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) die vorbereitenden Untersuchungen durchgeführt werden. Die Gemeinde Pfaffenhofen hat die STEG Stadtentwicklung GmbH mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt. Die vorbereitenden Untersuchungen werden durchgeführt, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Sanierung zu gewinnen und um auf deren Basis Zielsetzungen für die zukünftige Entwicklung ableiten zu können. Weiterhin zielen die Vorbereitenden Untersuchungen darauf ab die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermitteln, aber vor allem deren Wünsche und Anregungen zu erfassen.

Aktuell werden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber im Gebiet mittels Fragebögen befragt. Der Befragungszeitraum erstreckt sich bis zum 30. Juli 2021. Weiterhin werden durch die STEG im Rahmen von Ortsbegehungen städtebauliche Grundlagen aufgenommen. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen werden in einem Ergebnisbericht zusammengefasst und im Gemeinderat vorgestellt. Sobald der Satzungsbeschluss auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gefasst wurde, sollen auch die Betroffenen im Gebiet zu einer Auftaktveranstaltung eingeladen werden, in deren Rahmen u. a. auch die durch den Gemeinderat zu beschließenden Förderbedingungen vorgestellt werden.

Für das Gelingen der Ortskernsanierung ist Ihre Mitwirkungsbereitschaft von großer Bedeutung. Über Ihre Mitwirkung, Teilnahme und Anregungen freuen wir uns.

 

Hier können Sie den Informationsflyer einsehen.